Hinweise des Landesschulamtes zur Organisation des Schulbetriebes bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen für den 9.1.2026

Jan. 8, 2026 | Allgemein

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

für den morgigen Tag sind außergewöhnliche Witterungsbedingungen in Sachsen-Anhalt angekündigt. Ich möchte Sie im Auftrag des Leitung des Landesschulamtes und in Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung deshalb über die Festlegungen hinsichtlich der Organisation des Schulbetriebes in informieren:

 

  1. Grundsätzlich gilt die Schulpflicht auch bei schlechtem Wetter. Es ist darum zunächst immer zu prüfen, ob und wie Unterricht in Präsenz ermöglicht werden kann.

 

  1. Bei allen Entscheidungen sind die regionalen und schulkonkreten Gegebenheiten zu beachten und zu berücksichtigen (z.B. Unterschiede zwischen Stadt und Land, Flachland oder bergiger Region, Ausstattung des Schulgebäudes (Leistungsfähigkeit der Heizungsanlage, mögliche Defekte usw.), Erfordernis von Fährbetrieb, regionale Betroffenheit von der Wetterlage).

 

  1. Die Entscheidung, ob ein Schulbetrieb allgemein nicht möglich ist, obliegt den Trägern der Schülerbeförderung. Wenn die Schülerbeförderung in einem oder mehreren Landkreisen bzw. kreisfreien Städten ganz oder teilweise nicht gewährleistet werden kann, ist dort auch kein Unterricht in Präsenz möglich. Informieren Sie sich darum bei Ihren Landkreisen oder kreisfreien Städten, welche Risikobewertungen und Entscheidungen dort dazu getroffen werden.

 

  1. Im Einzelfall und unter nachweislich besonderen Bedingungen kann auch die Schulleitung festlegen, dass an einer einzelnen Schule kein Unterricht in Präsenz stattfinden kann (zu möglichen Gründen siehe Punkt 2).

 

  1. Abseits davon sind individuelle Lösungen möglich, wenn also bspw. bekannt ist, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Wohnsituation (Abgelegenheit) die Schule nicht sicher erreichen können.

 

  1. Sollte kein Schulbetrieb in Präsenz stattfinden können, werden nach Möglichkeit und in Abhängigkeit von den technischen Voraussetzungen Aufgaben übermittelt oder Distanzlernangebote zur Verfügung gestellt.

 

  1. Soweit erforderlich und möglich, sind Notbetreuungsangebote vorzuhalten.

 

  1. Sind während des Unterrichts sich nochmals verschlechternde Witterungsbedingungen absehbar, die eine unzumutbare Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleitung über die vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Schülerbeförderung und Aufsicht bis zum Verlassen der Schule müssen in diesen Fällen sichergestellt sein.

 

Bei allen Entscheidungen gilt bitte die Anwendung von Augenmaß und Ermessen mit Blick auf die Sicherheit aller Beteiligten, insbesondere natürlich der Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ruhige, abgestimmte und transparent kommunizierte Entscheidungen sind wichtig. Nutzen Sie dazu bitte die bewährten Kommunikationskanäle Ihrer Schulen zu den Erziehungsberechtigten sowie den lokalen Verantwortungsträgern.

 

In Zweifels- oder Einzelfällen wenden Sie sich zu Unterstützung bei der Entscheidungsfindung bitte auch an die schulfachlichen Referentinnen und Referenten des Landesschulamtes.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

 

Tobias Kühne